Selbstbestimmt leben! So individuell wie möglich. So unterstützt wie nötig.
Das Bundesteilhabegesetz ermöglicht Teilhabe und Selbstbestimmung.
Jeder Mensch ist anders und einzigartig. Die Frage, wie man am Leben teilhaben und es gestalten möchte, beschäftigt uns wahrscheinlich alle. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) erkennt dieses Grundbedürfnis nach Selbstbestimmung und Teilhabe an – und verhilft Menschen mit Behinderungen dazu, ihre Individualität im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestmöglich zu leben. Genau dafür wurde unser Fachdienst Teilhabe eingerichtet. Wir unterstützen und begleiten unsere Klienten dabei, genau das Leben zu leben, das ihnen entspricht.
Was genau das Bundesteilhabegesetz (BTHG) beinhaltet, erfahren Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Wichtig ist: Die Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe werden ab 2023 von den existenzsichernden Leistungen getrennt. Damit entstehen durch das BTHG viele – auch finanzielle – Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen!
- Gelebte Teilhabe heißt für uns:
Jeder Mensch bringt sich nach seinen Möglichkeiten in den Lebensbereichen ein, die ihm wichtig sind. Er geht seinen Interessen nach und lebt seine Fähigkeiten.
- Gelebte Selbstbestimmung heißt für uns:
Jeder Mensch trifft seine eigene Entscheidungen und gestaltet sein Leben selbst. Seine Teilhabewünsche und Ziele bilden die Grundlage unserer Teilhabeplanung.
Wir begleiten Sie in die Selbstbestimmung.
So sieht die Umsetzung des BTHG im echten Leben aus.
Zuerst stellen wir den Menschen in den Mittelpunkt: Wer ist er, was kann und will er – und welche Unterstützung braucht er dafür? Um diese Fragen zu klären, setzen wir uns gemeinsam an einen Tisch. Wir unterstützen unsere Klientinnen und Klienten dabei, ihren individuellen Bedarf zu ermitteln, wir organisieren die Assistenzleistungen, dokumentieren deren Umsetzung und überprüfen die Wirksamkeit. Und wenn sich Wünsche und Bedarfe ändern, dann finden wir gemeinsam Alternativen. Auf diesem Weg zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung binden wir auch weitere Unterstützer ein – so z.B. die rechtliche Betreuung unserer Klientinnen und Klienten sowie die Leistungsträger.
Kurz: Wir unterstützen und begleiten Menschen mit Behinderungen auf dem Weg zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung. Wir zeigen Wege zu den Leistungen der Eingliederungshilfe und verweisen auf Unterstützungsangebote, die den Alltag erleichtern. Dieser Weg ist komplex. Und wir lassen Sie nicht allein.
Der Fachdienst Teilhabe.
Ihre erste Anlaufstelle im Caritasverband
Beraten, begleiten, unterstützen: Das ist es, was wir im Wesentlichen tun. Hier bietet der Caritasverband Singen-Hegau viele Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen. Zum Beispiel, um die individuell passende Wohnsituation zu finden. Oder beim Einstieg ins Arbeitsleben. Wir informieren Sie gerne über unseren Förder- und Betreuungsbereich sowie den Berufsbildungsbereich. Und wenn Sie den Berufsbildungsbereich abgeschlossen haben, informieren wir Sie gerne über die Arbeit in unseren Werkstätten. Und auch für Seniorinnen und Senioren haben wir viele interessante Angebote.
Vielleicht kennen Sie unsere Angebote bereits.
Wenn nicht, dann stellen wir Ihnen unsere Leistungen gerne ausführlich vor.
Wir lassen Sie nicht allein - Leistungsberechtigte, Angehörige oder rechtliche Betreuende werden rechtzeitig informiert, wenn sie etwas tun müssen. Bei Fragen zum Bundesteilhabegesetz und zu dessen Umsetzung in unseren Diensten und Einrichtungen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.
Ausführliche Informationen zum BTHG finden Sie auf folgenden Internetseiten:
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de
BTHG in leichter Sprache: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärt das Bundesteilhabegesetz kompakt und in leichter Sprache. Wenn Sie zu diesen Informationen gelangen wollen, klicken Sie bitte hier.
- Hier geht es direkt zum Projekt Frauen Stärken
- Hier geht es direkt zum Projekt Liebe, Sex und solche Sachen
Anfragen und Informationen
E-Mail: fachdienst.teilhabe(at)caritas-singen-hegau.de
Tel.: 07731 - 96 970-133
Beratung
Katja Beck
Leitung Fachdienst Teilhabe
Rielasinger Str. 75
78224 Singen
E-Mail: beck(at)caritas-singen-hegau.de
Tel.: 07731 - 96 970-133
Mobil 0157 - 79 01 60 78
Beratung
Stephanie Faller
Fachdienst Teilhabe
Rielasinger Str. 75
78224 Singen
E-Mail: faller(at)caritas-singen-hegau.de
Tel.: 07731 - 96 970-138
Mobil 0176 - 10 55 58 66
Beratung
Maria Schäfer
Fachdienst Teilhabe
Rielasinger Str. 75
78224 Singen
E-Mail: schaefer(at)caritas-singen-hegau.de
Tel.: 07731 - 96 970-134
Mobil 0176 - 10 55 58 50
Beratung
Anke Schlums
Fachdienst Teilhabe
Rielasinger Str. 75
78224 Singen
E-Mail: schlums(at)caritas-singen-hegau.de
Tel.: 07731 - 96 970-136
Mobil 0176 - 105 558 64
Beratung
Christoph Wieland
Fachdienst Teilhabe
Rielasinger Str. 75
78224 Singen
E-Mail: c.wieland(at)caritas-singen-hegau.de
Tel.: 07731 - 96 970-137
Mobil 0176 - 105 558 63
Myrjam Heintze
Projektleitung Umsetzung BTHG
Erzberger Str. 25
78224 Singen
E-Mail: heintze(at)caritas-singen-hegau.de
Tel.: 0171 - 97 742 68